Entwerfen WS 19/20

Entwerfen WS 19/20: RE*WORKING Neunkirchen – Revitalisieren im Bestand

AUFGABE

Im Rahmen des ggst. Entwerfenprogrammes steht im niederösterreichischen Neunkirchen eine langgezogene Liegenschaft mit drei Bestandsbauten im Mittelpunkt der Betrachtung. Es handelt sich dabei um ehemalige Werkswohnhäuser, welche auch als Namensspender für die Straßenbezeichnung („Werksgasse“) fungierten. Dennoch ist die Blütezeit der (Textil-)Industrie im Schwarzatal längst vorüber und ebenso stellt sich die Frage hinsichtlich der langfristigen (Um-)Nutzung des Areals. So ist es beabsichtigt, daß die rückwärtigen Baracken entfernt und überdies die straßenseitigen Garageboxen abgetragen werden. In weiterer Folge ist die freigewordene Fläche für eine künftige (sinnstiftende) Nutzung disponibel. Die Ausnutzung sämtlicher Bestandsflächen kann und soll jedenfalls strategisch betrachtet werden. Allerdings unterliegen die drei Werkshäuser den Bestimmungen des Denkmalschutzes. Der Hauptplatz von Neunkirchen ist fußläufig in 10-15 Minuten erreichbar.

RESUMEE

Zieht man die vorliegenden Entwürfe in Betracht, so tritt die Breite der Vorschläge in Bezug auf die langgestreckte Liegenschaft mit den drei signifikanten denkmalgeschützten Werkshäusern deutlich zu Tage. Vordergründig scheint es zwar notwendig eine entsprechende Ausnutzbarkeit des Grundstückes im Sinne einer Wirtschaftlichkeit des Projektes zu verfolgen, darüber hinaus jedoch gilt es in gleichem Maße einen Ort zu definieren – damit einhergehend Qualitäten zu entwickeln, welche das Areal als „Quartier“ und „Heimat“ verständlich werden lassen. So stellt sich für die Entwerfenden die Frage, wie an die Ziegelbestandsbauten anzuknüpfen ist, bzw. wie diese mit der neu zu definierenden Bebauung eine Einheit bilden könnten. Hier gilt es für den Einzelnen einen ganz eigenen Pfad zu beschreiten. Ein Vorgehen, das schlussendlich jene gestalterische Breite eröffnet. Die Bearbeitung und Umgestaltung der Bestandsobjekte stellen dabei bereits Herausforderungen für sich dar. Das Zuführen von Licht wird im Umgang mit den Baulichkeiten selbst zwangsläufig zum Thema. Im denkmalpflegerisch eng gesteckten Feld entsprechender Beschränkungen gilt es, sich die nötige Freiheit zu erhalten und gleichzeitig eine möglichst hohe Barrierefreiheit hinsichtlich der Nutzung zu erarbeiten. Gemeinsam ist den Entwürfen das ablesbare Bestreben nach „Belebung und Aktivierung“ im Sinne denkbar vielfältiger Nutzungen und einer möglichst heterogenen Nutzerschaft. Diese anvisierte Lebendigkeit soll in der Lage sein ein offenes Quartier zu generieren, innerhalb dessen künftige Nutzer zumindest teilweise auch sich selbst zu organisieren im Stande sind. Es bleibt zu hoffen, dass die dargelegte Ideenvielfalt einen entsprechenden Niederschlag findet und die Entwurfsansätze ihren Anteil dazu beitragen, das ausgewiesene Areal denkbar aktiv und vielfältig zu bespielen.